StudienServiceCenter Geowissenschaften, Geographie und Astronomie
Willkommen beim StudienServiceCenter Geowissenschaften, Geographie und Astronomie
Die Aufgaben des StudienServiceCenters
Willkommen auf der Website des StudienServiceCenters Geowissenschaften, Geographie und Astronomie (SSC GGA). Das SSC GGA ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Ihrem Studium an der Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie und fungiert als Schnittstelle zwischen Studierenden und den Studienprogrammleitungen (SPL) 28, 29 und 45.
Wir helfen gerne bei Fragen zu folgenden Themen weiter:
- Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)
- Curricula
- Erweiterungscurricula
- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Lehrveranstaltungsangebot (u:find)
- Anerkennung und Zuordnungen von Lehrveranstaltungen
- Unterstellung (Umstieg in die neue Version eines Curriculums)
- Studienabschluss
Für Fragen rund um Zulassung, Studienbeitrag, Beurlaubung, Schließen von Studien, etc. wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung.
Kontakt
Da die Abläufe in den einzelnen Studienprogrammleitungen (SPL) unterschiedlich gestaltet sind, bitten wir Sie bei der Kontaktaufnahme die richtige SPL zu wählen.
Bitte nutzen Sie die allgemeine Kontaktadresse unter “Schreiben Sie uns!” und sehen davon ab, einzelne Mitarbeiter:innen schriftlich zu kontaktieren.
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Studienprogrammleitung 28 und 45
- Bachelor Astronomie / Master Astronomy
- Bachelor / Master Erdwissenschaften
- Bachelor Meteorologie und Klima / Master Meteorology and Climate Science
- Master Environmental Systems
- Doktorat Geowissenschaften, Geographie und Astronomie
- Für Lehrende: Bitte alle Anfragen an ssc.gga(at)univie.ac.at.
→ Schreiben Sie uns!
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Studienprogrammleitung 29
- Bachelor Geographie
- Bachelor / Master Lehramt UF Geographie und wirtschaftliche Bildung
- Master Geographies Of Global Change and Sustainability Transformation
- Master Physical Geography: Environmental Dynamics and Sustainability
- Master Spatial Data Science and GeoCommunication
- Für Lehrende: Bitte alle Anfragen an geographie.spl(at)univie.ac.at.
→ Schreiben Sie uns!
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Barrierefrei Studieren
Für Anfragen oder Beratungen wenden Sie sich an:
- Ephraim Duffner
- barrierefrei.gga.physik(at)univie.ac.at
- Zuständig für Studierende und Lehrende der
- Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie
- Fakultät für Physik - Persönliche Beratung nur nach Terminvereinbahrung
Öffnungszeiten
Eine Persönliche Beratung ist während der Öffnungszeiten möglich.
Dienstag:
10:00 - 11:00 Uhr (SPL 28, 45)
11:00 - 12:00 Uhr (SPL 29)
Donnerstag:
11:00 - 12:00 Uhr (SPL 29)
Eine Online-Terminbuchung ist erforderlich!
Formulare
Formular: Thema und Betreuer*in
Form: Registration Topic and Supervision
Formular: Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
Form: Regulations to good scientific practice
Formular: Disposition (Master Geographies, Physical Geo und Spatial Data Sciences)
Anerkennungsverordnung Nr. (106)
UF-spezifische Infos zum Umstieg:
Bitte beachten Sie, dass für manche Anerkennungen laut Anerkennungsverordnung zwei Prüfungsleistungen (UND-Verbindungen) erforderlich sind. Wenn Ihnen eine der beiden Leistungen fehlt, kann die andere nicht anerkannt werden. Wenn eine der beiden Leistungen im neuen Studium nachgeholt wird, kann diese nicht zusammen mit der anderen Leistung im alten Studium anerkannt werden - für eine Anerkennung müssen beide Leistungen zum Zeitpunkt der Unterstellung im auslaufenden Studium erbracht worden sein. Daher empfehlen wir, die Zeit vor dem Umstieg zu nützen, um fehlende Prüfungsleistungen nachzuholen. In der Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium gibt es folgende Zwei-für-Eins-Anerkennungen:
- VO Fachdidaktik I: Didaktische Konzepte und Inhalte des Unterrichtsfachs GW, npi (3 ECTS)
UND
PS Fachdidaktik II: Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen: Sozialformen und Medien im GW Unterricht, pi (3 ECTS)
WERDEN ANERKANNT FÜR
VU Einführung in die Fachdidaktik GWB, pi (6 ECTS) - VO Einführung in die Kartographie und Geoinformation I, npi (2 ECTS)
UND
PS/UE Geomedien und Geokommunikation im GW-Unterricht, pi (3 ECTS)
WERDEN ANERKANNT FÜR
VU Geomedien, Geokommunikation und kritische Medienbildung im GWB-Unterricht,pi (6 ECTS) - SE Konversatorium (Seminar) zur Bachelorarbeit,pi (5 ECTS)
UND
PS Einführung in die Praxis des kompetenzorientierten GW-Unterricht, pi (3 ECTS)
WERDEN ANERKANNT FÜR
SE zur Bachelorarbeit, pi (10 ECTS)
- Exkursionen im Ausmaß von 5 ECTS (BA UF GWB 08) werden nur anerkannt, wenn Sie bereits alle Exkursionen im Ausmaß von 3 ECTS (UF GW 18) absolviert haben. Ansonsten erfolgt die Anerkennung 1:1 (im Bachelor, wenn GWB als UF 1 studiert wird, oder im Master, wenn GWB als UF 2 gewählt wurde).
- Die Lehrveranstaltungen des Moduls UF GW 12 Geomorphologie und Geoökologie sowie das PR Physiogeographisches (Gelände)Praktikum (UF GW 13) werden nur dann zwingend benötigt, wenn Sie ihr Studium in der bisherigen Form abschließen wollen. Nach einem Umstieg in das neue Lehramtsstudium wäre die Anerkennung genannter LVen ausschließlich im Wahlbereich des Masterstudiums (Block IIb GWB 03) möglich, sofern UF GWB im Bachelorstudium als UF 2 gewählt wurde.
- Die Absolvierung des PS "Einführung in die Praxis des kompetenzorientierten GW-Unterrichts" aus UF GW 02 ist nur dann erforderlich, wenn Sie das Lehramtsstudium in seiner bisherigen Form fertig studieren möchten. Bei einem Umstieg wäre eine Anerkennung entweder in Kombination mit der Bachelorarbeit in Block IIa (GWB als UF 1 gewählt) oder im Masterstudium für den Wahlbereich im Block IIb möglich (GWB als UF 2).
- Anstelle der VO Fachdidaktik I und des PS Fachdidaktik II aus UF GW 03 wird die neue VU "Einführung in die Fachdidaktik GWB" (6 ECTS, BA-UF GWB 02) voraussichtlich bereits im WiSe 26/27 angeboten werden. Für eine Anerkennung der neuen VU ist die vorherige Absolvierung beider LVen notwendig (siehe oben).
- Die VO Politische Geographie (UF GW 15) oder eine VO aus UF GW 17 aus dem bisherigen Bachelor Lehramt kann (erst) für das neue Masterstudium im Block III (MA UF GWB 05) anerkannt werden.
- Im Hinblick auf die Anerkennungsverordnung (Master) gelten die "EX zur wirtschaftlichen Bildung: Einblicke in Unternehmen" (4 ECTS), die "VU Volkswirtschaftstheorie und -politik" (4 ECTS) sowie die "UE Planspiele und Gamification" (4 ECTS) aus UF MA GW 03 als anrechenbare SE Seminare (mit sozioökonomischem Schwerpunkt, 4 ECTS) für MA-UF GWB 06 (SE in sozioökonomischer Wirtschafts- und Finanzbildung, 4 ECTS).
- Wenn Sie zwei SE Seminare (oder KUs) für MA UF GW 03 absolviert haben, werden Ihnen beide SE Seminare (oder KUs) für MA-UF GWB 06 (SE Vertiefung in sozioökonomischer Wirtschafts- und Finanzbildung + SE Vertiefung in nachhaltiges Wirtschaften) anerkannt.
- Die Absolvierung der VO/UE/EX mit 3 ECTS (bzw. 2+1 ECTS) aus UF MA GW 01 ist nur mehr dann erforderlich, wenn Sie ihr Masterstudium in der bisherigen Form abschließen wollen. Die LV ist im neuen Masterstudium nicht mehr vorhanden und kann nach einem Umstieg daher auch nicht anerkannt werden.
- Das neue Master Abschlussmodul (MA UF GWB 07) kann nur in seiner Vollständigkeit anerkannt werden. Dazu wird sowohl eine Fach-LV aus MA UF GW 02 oder 03 sowie das "Seminar zur Masterarbeit" (MA UF GW 05) benötigt. Ansonsten muss nach einem Masterumstieg das Abschlussmodul gemäß den neuen curricularen Vorgaben absolviert werden.
- Die abschließende Masterprüfung ist eine Defensio zur Verteidigung der Masterarbeit. Diese kann in UF 1 oder UF 2 oder in der Fachdidaktik geschrieben werden. Im dafür gewählten Unterrichtsfach ist die gesamte "Abschlussphase" im Umfang von 30 ECTS zu absolvieren (inkl. Masterarbeit). Dasjenige UF, in welchem keine Masterarbeit verfasst wurde, ist nicht Bestandteil der abschließenden Masterprüfung.
- Haben Sie bereits eine Masterarbeit im nunmehr auslaufenden Masterstudium positiv absolviert, kann diese für das neue Masterstudium anerkannt werden (Defensio erfolgt natürlich im neuen Masterstudium). Im Zweifelsfall empfehlen wir die Masterarbeit im neunen Masterstudium einzureichen.
- Informationen (und Anerkennungsmöglichkeiten) zur neuen Masterpraxis im Rahmen der ABG finden Sie auf der Seite des SSCs Lehrer*innenbildung.
FAQ Lehramt Neu
Die bereits absolvierten Leistungen aus dem bisherigen Studium werden nach der Unterstellung innerhalb einer Woche vorläufig anerkannt. Dies geschieht automatisch, es braucht hierfür keinen Anerkennungsantrag! Die endgültige Freigabe erfolgt ab 1. Oktober 2026, wenn die neuen Curricula tatsächlich starten. Ob eine Leistung vorläufig anerkannt wurde, sehen Sie im Prüfungspass an der Ampel:
Grün: Das gesamte Modul ist absolviert.
Gelb: Das Modul ist teilweise absolviert.
Welche konkreten Lehrveranstaltungen (LVs) anerkannt wurden, sehen Sie erst ab 1. Oktober.
Wichtig: Die vorläufig anerkannten Leistungen werden bereits für die Anmeldephase berücksichtigt.
Wenn Sie den auslaufenden BA Lehramt abgeschlossen haben und in den neuen MA Lehramt wechseln, werden Ihnen folgende Leistungen automatisch anerkannt:
- der gesamte Block IIb
- die VO „Vertiefung im Bereich Gesellschaft-Umwelt-Risiko“ (MA-UF GWB 05) aus Block III
Die Anerkennung gilt unabhängig davon, welches Unterrichtsfach Sie als UF1 oder UF2 wählen.
Sie müssen dafür keinen Anerkennungsantrag stellen.
Bereits vorgezogene Leistungen aus dem Masterstudium (z. B. das Interessensmodul) werden hingegen nicht automatisch anerkannt.
Grundsätzlich sollte das System alle relevanten Leistungen automatisch erfassen. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Leistung nicht korrekt übernommen wird. Das kann zum Beispiel daran erkennbar sein, dass Sie sich für eine LV nicht anmelden können, obwohl Sie aufgrund Ihrer erbrachten Leistungen die Voraussetzungen erfüllen müssten.
Wenn Sie vermuten, dass eine Leistung fehlt, melden Sie sich bitte bei uns. Geben Sie dabei folgende Informationen an:
- Prüfungsdatum der anzuerkennenden Leistung
- LV-Nummer der anzuerkennenden Leistung
- Ziel-LV, für die die Leistung anerkannt werden soll
Nur für den neuen Master Lehramt: Die Abschlussphase (Proposalseminar und Masterbegleitseminar) wird nicht automatisch anerkannt, da dafür mehrere unterschiedliche Leistungen infrage kommen können. Melden Sie sich daher nach der Unterstellung mit den oben genannten Informationen bei uns.
Ja, das können Sie. Dafür wurde eigens ein „Vorziehmodul“ eingerichtet. Darüber können Sie sich bereits für Lehrveranstaltungen des neuen Master-Lehramtscurriculums anmelden. Die Anmeldung funktioniert wie gewohnt über die jeweiligen Anmeldephasen.
Ja. Sie können bis einschließlich 30. September 2026 noch Prüfungen im auslaufenden Curriculum absolvieren. Diese Leistungen werden dem auslaufenden Curriculum zugeordnet.
Nicht unbedingt. Viele LVen des auslaufenden Curriculums werden nach und nach durch LVen des neuen Curriculums ersetzt. Einige LVen bleiben unverändert.
Vereinzelt wird es weiterhin Prüfungstermine und LVen geben, die ausschließlich für das alte BA-Lehramtsstudium angeboten werden. Grundsätzlich gilt jedoch: LVs des neuen Curriculums müssen künftig für bestimmte LVs des auslaufenden Curriculums absolviert werden.
Welche LVs einander entsprechen, können Sie in der Äquivalenzverordnung nachsehen.
Auch in u:find finden Sie weiterhin Informationen dazu, für welche Module eine LV angerechnet werden kann. Bei den einzelnen Modulen sind die dafür vorgesehenen LVs ebenfalls angegeben.
Hinweis: wenn Sie keinen Umstieg in die neuen Lehramtscurricula anstreben, können Sie ihr bisheriges Studium noch bis längstens 31.03.2031 (Bachelor Lehramt) bzw. 31.03.2029 (Master Lehramt) abschließen.
Ja. Sie können sich jederzeit in das neue Curriculum unterstellen lassen, solange Ihr derzeitiges Studium noch nicht ausgelaufen ist.
Aus technischen Gründen erfolgt die Anerkennung zunächst nach folgendem standardisierten Verfahren:
- Alle im Modul GW 03 bereits absolvierten Lehrveranstaltungen des Typs SE (Seminar) werden dem neuen „SE Vertiefung in nachhaltiges Wirtschaften“ zugeordnet.
- Alle anderen Lehrveranstaltungstypen (VU, KU, UK, EX), die im Modul GW 03 bereits absolviert wurden, werden dem neuen „SE Vertiefung in sozioökonomischer Wirtschafts- und Finanzbildung“ zugeordnet.
Wichtig: Diese Zuordnung ist nicht endgültig und kann auf Wunsch geändert werden.
Wenn Sie eine bereits anerkannte Lehrveranstaltung dem anderen Seminar des Moduls GWB 06 zuordnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Geben Sie dabei folgende Informationen an:
- die LV-Nummer der bereits absolvierten Prüfungsleistung im alten Curriculum und
- das Seminar im neuen Curriculum, für das diese Lehrveranstaltung stattdessen verwendet werden soll.
Wir können die Zuordnung dann entsprechend anpassen.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Info unter "UF-spezifische Informationen zum Umstieg" für den Fall, dass Sie zwei SE im Modul GW 03 absolviert haben.
Ja, das ist möglich. Damit die Masterarbeit noch dem auslaufenden Curriculum zugeordnet und beurteilt werden kann, müssen Sie die Arbeit bis spätestens 30. September 2026 hochladen.
Für die Anerkennung der Masterarbeit im neuen Curriculum melden Sie sich bitte bei uns.
Wichtig: Ein Abschluss des Studiums bis Ende Oktober 2026 kann nicht garantiert werden. Grund dafür sind die notwendigen Anerkennungen sowie die Organisation des Prüfungssenats für die Defensio. Bitte beachten Sie daher auch die jeweiligen Anmeldefristen für die Defensio.
Nein. Die Abschlussphase mit 30 ECTS müssen Sie nur in dem Unterrichtsfach absolvieren, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben. Das gilt unabhängig davon, ob dieses Fach Ihr UF1 oder UF2 ist.
Wenn Sie für das Wintersemester 2026/27 zu einem Schulpraktikum angemeldet sind, können Sie sich erst nach der Zuteilung der Praktikumsplätze in das neue Curriculum unterstellen lassen. Die Zuteilung der Praktikumsplätze sollte bis zum 2. Oktober 2026 erfolgen.
Für die Anmeldephase im UF GWB bedeutet das (sofern Sie unmittelbar im Herbst 2026 umsteigen wollen): Sie melden sich zunächst noch im auslaufenden Studium für LVs des neuen Curriculums an (Voraussetzungen im neuen Curriculum beachten). Das SSC wird Sie vor der Zuteilung der Plätze regulär vormerken, wenn es aufgrund der alten Voraussetzungsketten zu Problemen bei der Anmeldung kommen sollte (Fehlermeldung "Voraussetzungsüberprüfung"). Sollten Sie bis zum Ende der Anmeldephase nicht korrekt vorgemerkt worden sein (oder andere Probleme auftauchen), melden Sie sich bitte bei uns.
Wichtig: Bereits erfolgte Anmeldungen zu LVs bleiben auch nach der Umstellung auf das neue Curriculum aufrecht.